Bootsliegeplätze

Nicht belegte Bootsliegeplätze: letzte Frist 15. Mai!

Bei einem Nichtbelegen der Bootsliegeplätze oder  wenn das Boot den Liegeplatz später als zum 1. Mai belegt, bitten wir die Liegeplatzinhaber, dies an die jeweiligen Stegwarte zu melden.
Nicht belegte, nicht gemeldete Liegeplätze werden ab dem 15. Mai  weiter vermietet. Kosten werden nicht zurückerstattet.
Bei Bootswechel unbedingt beachten:
Boote, die neu an die Steganlage gebracht werden, sind vorher beim Vorstand oder den Stegwarten anzumelden.Über die Zulassung entscheidet der Ausschuss vor Belegen des Liegeplatzes.
Bitte kein Treibholz oder anderes Treibgut auf den Stegen ablagern!
Treibgut und Treibholz, das aus dem See herausgezogen wird, ist sofort selbst entsorgen!
Es besteht hier große Unfallgefahr!
Planen und Bootsabdeckungen sind so zu lagern, dass sie keine Unfallgefahr darstellen.

 

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