Unsere Jugendarbeit

Wer Spaß daran hat, mit Gleichaltrigen die Natur zu erleben, ist bei uns herzlich willkommen.

Unsere Jugendgruppe trifft sich einige male im Jahr zu gemeinsamen Unternehmungen.
Ob bei einem Ausflug in die nähere Umgebung oder beim Erlernen neuer Techniken – Zusammenhalt und Gemeinschaftsgefühl werden bei uns großgeschrieben.
Natürlich dürft Ihr zu den Treffen auch Eure Eltern oder Freunde mitbringen, um ihnen zu zeigen, was Ihr schon alles gelernt habt.
Termine 2022
11.4. Monatssitzung
6.5. Jahreshauptversammlung (noch nicht bestätigt, wird eventuell um 1 KW verschoben)
9.5. Monatssitzung
21.5. Anfischen
13.6. Monatssitzung
25.6. Gemeinschaftsfischen (noch nicht bestätigt)
11.7. Monatssitzung
30.7. Stegfest
8.8. Monatssitzung
12.9. Monatssitzung
17.9. Königsfischen
10.10. Monatssitzung
22.10. Familienabend
14.11. Monatssitzung
10.12. Monatssitzung und/oder Weihnachtsfeier
(12.12. Weihnachtsfeier)
Außerdem wird es in diesem Jahr der Planung noch mindestens 2-3 Jugendttermine geben:
• Schleppfischen mit Hannes und dem neuen Jugendwart
• Aalfischen entweder beim BSFV – Steg im kleinen See oder am Casinopark
• Forellenfischen im Montafon / Österreich
Termin für die diese Aktionen werden jeweils 2 Wochen vorher per Mail bzw. über die WATHS-APP Gruppe direkt an die Jugendlichen bekannt gegeben. (Bitte um Bekanntgabe der aktuellen Telefonnummer an den Jugendleiter od. an den Vorstand Johannes Kämmerer. )

Unsere Jugendgruppe trifft sich einige male im Jahr zu gemeinsamen Unternehmungen.
Ob bei einem Ausflug in die nähere Umgebung oder beim Erlernen neuer Techniken – Zusammenhalt und Gemeinschaftsgefühl werden bei uns großgeschrieben.

Natürlich dürft Ihr zu den Treffen auch Eure Eltern oder Freunde mitbringen, um ihnen zu zeigen, was Ihr schon alles gelernt habt.

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Wer Lust hat, dabei zu sein, meldet sich einfach bei einem unserer Vereinsmitglieder.

Telefon

Name Email
* * Mail an den Verein
Hannes Pascottini +43-664-4241457 Email
Marc Reisner +49-178-3589604 Email

Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.

Für schwerbehinderte Personen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen.

Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z.B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein beantragen.

Referenz:

http://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/658545929207