Aus gegebenem Anlass, möchten wir daran erinnern:
- Änderung des Boots Vor belegen des Liegeplatzes ist ein Antrag an den Vereins – Ausschuss zu stellen
- Änderung des Motors – Nach vorliegen der neuen Zulassung ist diese unbedingt in Kopie an den Vorstand zu senden.
Die durch den Verein abgeschlossene Haftpflichtversicherung für die Boote, trägt Schäden nur bei Einhaltung der entsprechenden Vorschriften und Meldepflichten.